Nach den Sakramenten der Initiation steht das Sakrament der Buße an vierter Stelle der Zählung.
Der bietet dem Gläubigen, der nach der Sündenvergebung durch die Taufe schuldig geworden ist, die Möglichkeit einer Versöhnung an.
Nach unserem Glaubensverständnis ist Sündenbekenntnis und Vergebung immer dann notwendig, wenn jemand unter einer Sünde steht, die zum Tod - nicht zum irdischen, sondern zum ewigen - führt.
Unter Sünde zum Tod steht jemand, wenn er in einer bedeutenden Sache absichtlich und freiwillig sich gegen Gottes Willen stellt.
Zur gültigen - also wirksamen - Vergebung kommt es, wenn die Sünden möglichst vollständig, ggf. mit Angabe von Umständen, einem mit Absolutionsvollmacht ausgestattetem Priester in einer Einzelbeichte bekannt werden. Vergeben werden kann und muß, wenn der Sünder seine Sünden bereut. Ohne Reue keine Vergebung.
Vielfältige Möglichkeiten der Beichte finden Sie in Maria Baumgärtle:
https://www.baumgaertle.de/mis.php?p=70.10
Weitere Beichtgelenheiten entnehmen Sie bitte dem Gottesdienstanzeiger: